Finanzmarktmeldungen

Ad-hoc-News

Emittenten von Wertpapieren sind gesetzlich verpflichtet unverzüglich Insiderinformationen zu veröffentlichen. Das sind Informationen über Umstände, die hinreichend konkret sowie nicht öffentlich bekannt sind und sich eignen, den Börsenkurs eines Wertpapiers erheblich zu beeinflussen. Typischerweise erstreckt sich die Publizitätspflicht auf bedeutende Entwicklungen oder Geschäftsabschlüsse sowie Umstrukturierungen und Unternehmensübernahmen.

Mit URGENTpublish kommen Sie einfach Ihrer Ad-hoc-News-Pflicht nach

Ein Herausgeber von Wertpapieren muss die Information so bald wie möglich bekanntgeben. Diese zeitliche Grenze wird gewahrt, indem die Information ohne schuldhaftes Zögern veröffentlicht wird.

Die Publizitätspflicht soll verhindern, dass aktuelle Informationen Insidern vorbehalten bleiben. Hierdurch wird vermieden, dass Insider Sonderwissen zu ihrem eigenen Vorteil ausnutzen. Darüber hinaus wird gewährleistet, dass die Teilnehmer des Kapitalmarkts über alle für sie relevanten Informationen verfügen, um die Preise von Finanzinstrumenten zutreffend zu bewerten. Damit ergänzt die Ad-hoc-Publizität das Verbot des Insiderhandels: Während das Verbot den Handel mit Insiderwissen mit Strafe bedroht, soll der Zwang zur Ad-hoc-Publizität verhindern, dass Insiderwissen überhaupt erst entsteht.

Mit URGENTpublish können Unternehmen mit der Pflicht zur Ad-hoc-News sehr schnell und einfach ihren Vorgaben nachkommen und ihre Zielgruppen mit den jeweiligen Informationen zeitnah erreichen.